Seit dem 1. Mai 1999 ist das Amtsgericht Hagen als zentrales Mahngericht für die Bearbeitung sämtlicher Mahnverfahren aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm zuständig.
Sie erreichen das zentrale Mahngericht unter:

Amtsgericht Hagen
- Zentrales Mahngericht -
Postanschrift: 58081 Hagen
Hausanschrift: Hagener Str. 145,
58099 Hagen

Telefon: 02331 967 - 5
Telefax: 02331 967 – 700

Anträge auf Erlaß eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides sind dorthin zu richten.
Hierbei sind die die im Schreibwarenhandel erhältlichen Vordrucke für das automatisierte Mahnverfahren zu verwenden.

Daneben können Sie auch einen Mahnbescheidsantrag im Internet abrufen. Zum Online-Mahnbescheidsantrag geht es hier: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/mahnverfahren/mahnbescheid/index.php

 

Fragen zum Ausfüllen der Antragsvordrucke sind in erster Linie an das zentrale Mahngericht in Hagen zu richten.

Bei dem Amtsgericht Solingen werden nur noch folgende "Altverfahren" bearbeitet:

  • Berichtigungsbeschlüsse ( z.B. Namensberichtigung)
  • Verheiratungsklausel
  • Klausel gemäß § 727 ZPO
  • Einsprüche und Wiedereinsetzungsanträge
  • Zweitausfertigungen von Vollstreckungsbescheiden
  • Wiederherstellung von Titeln