paragraf

Die Klage, die einstweilige Verfügung und sonstige Erklärungen können zu Protokoll erklärt werden.

Auf der Rechtsantragstelle erhalten Sie direkte und praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen bei Gericht (beispielsweise justizspezifische Formulierungen) und Berechtigungsscheine für Beratungshilfe.

Die rechtliche Hilfe kann nur in einer kurzen Information unter Hinweis auf die entsprechenden Gesetzesvorschriften gegeben werden. Eine ausführliche rechtliche Beratung ist nach dem Rechtsberatungsgesetz den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

Sofern ein Antrag oder eine Erklärung zu Protokoll genommen werden soll, sind in der Regel folgende Unterlagen mitzubringen:

• gültiger Personalausweis oder sonstige Ausweispapiere,

• Anschreiben des Gerichts, aus dem sich das Aktenzeichen des Verfahrens und der Inhalt des Verfahrens ergeben,

• sofern vorhanden, Beweismittel (zum Beispiel eigener Schriftwechsel mit dem Gegner, Quittungen).

 

Soll der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung protokolliert werden (z. B. bei Unterlassungsansprüchen, Herausgabeansprüchen, Zutritt zur Wohnung), sind in der Regel folgende Unterlagen mitzubringen:

• gültiger Personalausweis oder sonstige Ausweispapiere,

• die Dokumentation über die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei ist hilfreich,

• die Dokumentation über einen polizeilichen Einsatz ist hilfreich,

• gegebenenfalls Anschreiben an die Gegenseite,

• gegebenenfalls Bestätigung von Zeugen über den Vorfall,

• gegebenenfalls Krankenhausbericht/ärztliche Bescheinigung,

• jegliche Dokumentation über die Angelegenheit.

 

Die Rechtsantragstelle ist Ihnen bei gerichtlichen Antragstellungen und Antragserwiderungen behilflich, z. B.

• Beantragung des Arrestes,

• Beantragung des Aufgebots zum Zwecke der Kraftloserklärung von Urkunden,

• Beantragung der einstweiligen Verfügung,

• Anträgen und Erklärungen in Gewaltschutzsachen,

• Klagebegründung,

• Klageerwiderung,

• Erhebung der Räumungsklage,

• Einreichung der Schutzschrift,

• Beantragung des selbständigen Beweisverfahrens,

• Erhebung der Widerklage,

• Einlegung des Widerspruchs gegen das Versäumnisurteil,

• Einlegung des Widerspruchs gegen den Arrestbefehl,

• Einlegung des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung,

• Anträge und Erklärungen in Wohnungseigentumssachen,

• Erhebung der Zahlungsklage

• Antrag auf Übertragung des Sorgerechts oder Teilbereichen wie Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge usw.

• Antrag auf Regelung des Umgangs

• Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

• Antrag auf Gewährung von Räumungsschutz

• Antrag auf Erhöhung der Freigrenzen für das P-Konto

 

Bitte beachten Sie:

Die Rechtsantragstelle darf nur Ihren Antrag protokollieren, Sie aber nicht rechtlich beraten.

Der/Die Rechtspfleger/-in darf insbesondere

• keine rechtliche Beratung geben,

• die Frage nach den Erfolgsaussichten nicht beantworten,

• die Vertretung im gerichtlichen Termin nicht übernehmen.

Sie können in laufenden Prozessen unter Angabe des Aktenzeichens auch persönlich an das betreffende Gericht schreiben.

 

Was sollten die Parteien in gerichtlichen Verfahren unbedingt beachten?

Rechtzeitig handeln !!! Versäumen Sie keine Frist!

Gerichtliche Schriftstücke können Fristen in Gang setzen, bei deren Versäumung Sie Nachteile zu erwarten haben. Unwissenheit schützt nicht vor Schaden!

 

 Kann die Rechtsantragstelle von jedermann in Anspruch genommen werden?

Die Rechtsantragstelle steht jedermann unabhängig von seinen Einkommensverhältnissen offen.

 

Wann kann ich die Rechtsantragstelle in Anspruch nehmen?

In Rechtsangelegenheiten kann die Rechtsantragstelle zu den Sprechzeiten des Gerichts aufgesucht werden; außerhalb der übrigen Öffnungszeiten jedoch nur nach telefonischer Absprache.

Für unaufschiebbare Eilsachen (z.B. Erwirkung von Arresten und einstweiligen Verfügungen, Einreichung einer Schutzschrift zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs) steht Ihnen dagegen die Rechtsantragstelle zu den Öffnungszeiten  des Gerichts zur Verfügung.

 

Wer nimmt die Aufgaben der Rechtsantragstelle wahr?

Der/Die Rechtspfleger/-in nimmt die Aufgaben der Rechtsantragstelle wahr.

 

Welche Kosten entstehen für mich für die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle?

Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenfrei.

 

Wo finde ich die Rechtsantragstelle?

Bei dem Amtsgericht Solingen werden die Aufgaben der Rechtsantragstelle von den jeweiligen Rechtspfleger/-innen der einzelnen Abteilungen wahrgenommen.

Wer dies im Einzelnen ist, erfahren Sie über die Zentrale oder im Eingangsbereich des Gerichts.