Durch die preußische Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte, vom 26. Juli 1878, veröffentlicht in der Gesetz-Sammlung für die preußischen Staaten von 1878, Seite 275, wurden in Preußen etwa 600 Amtsgerichte errichtet, darunter .im Bezirk des Landgerichts zu Elberfeld in Barmen, Elberfeld, Langenberg, Lennep, Mettmann, Remscheid, Solingen und Wermelskirchen.

Durch die weitere Verordnung vom 5. Juli 1879, veröffentlicht in der Gesetz-Sammlung für die preußischen Staaten von 1879, Seite 393, wurden die Bezirke der Amtsgericht gebildet. Im Cölner Bezirk erhielt das Amtsgericht Opladen aus dem Kreis Solingen die Bürgermeistereien Burscheid, Hitdorf, Leichlingen, Monheim, Neukirchen, Opladen (Stadt), Opladen (Land), Richrath, Schlebusch und Witzhelden, während das Amtsgericht Solingen das Gebiet des Kreises Solingen mit Ausschluß des zum Amtsgericht Opladen gelegten Teils erhielt.

Inzwischen hatten die Justizbehörden und die Stadt Solingen die Suche nach einem geeigneten Gerichtslokal vorangetrieben. Das Friedensgericht nämlich hatte häufig umziehen müssen. Es hatte zunächst seinen Sitz im Amtsbau in unmittelbarer Nähe des Mühlenplatzes. Später befanden sich die Gerichtsschreibereien meistens in den Wohnungen der jeweiligen Gerichtsschreiber, während die Sitzungen in gemieteten Gastwirtschaften abgehalten wurden. Ab 1840 befand sich das Friedensgericht im neuen Rathaus an der Kölner Straße, ab 1863 in der Malteser Straße (Gerichtsstraße), und zwar in einem neuen, von dem Wirt Carl Gustav Morsbach erbauten Hause.[1]

Bereits mit Schreiben vom 18. August 1877 fragte der Königliche Oberprokurator in Elberfeld (frühere Bezeichnung für Oberstaatsanwalt) beim Bürgermeister in Solingen an, ob in Solingen ein Gebäude zur Aufnahme eines Amtsgerichts, an dem voraussichtlich drei Richter "fungieren" sollten, vorhanden sei oder, wenn nicht, was wohl der Bau eines solchen Gebäudes dort kosten würde. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Gebäude außer einem geräumigen "Audienzsaale" noch ca. 20 - 30 andere Räume enthalten müsse.

Der Bürgermeister antwortete am 21. August 1877, dass in Solingen ein solches Gebäude nicht vorhanden sei, und dass die voraussichtlichen Baukosten etwa 240.000,- Mark betragen würden; auf Grund ihrer finanziellen Verhältnisse sei die Stadt aber kaum imstande, eine materielle Beihilfe für die Beschaffung des Baues eintreten zu lassen.[2]

 

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[1] Akten des Stadtarchivs Solingen C I 3 Band I spec.

[2] Akten des Stadtarchivs Solingen C I 2 Band I spec.