Die Geschichte der Solinger Gerichtsbarkeit reicht weit in die Vergangenheit zurück. Die eigentliche Geschichte des Amtsgerichts Solingen beginnt aber erst am 1. Oktober 1879.

An diesem Tage trat das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 in Kraft.[1] Der dritte Teil dieses Gesetzes betrifft die Amtsgerichte. Nach dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 sollte das Gerichtsverfassungsgesetz an einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Oktober 1879, in Kraft treten.[2]

Diese Kaiserliche Verordnung ist jedoch nie ergangen. Die Gesetze jener Zeit beginnen mit dem Satz: "Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: ...". Sie sind unterzeichnet mit "Wilhelm, Fürst v. Bismarck".

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[1] Reichsgesetzblatt Nr. 4, Seite 41 ff.

[2] Reichsgesetzblatt Nr. 4, Seite 77