Durch dieses Gesetz also wurde auch das in Solingen vorhandene Friedensgericht aufgehoben. Solingen war mit Einführung der französischen Verwaltungsordnung im Jahre 1809 Kantonshauptort geworden. Der Kanton Solingen umfasste alle Orte des ehemaligen Amtes Solingen mit Ausnahme von Hilden und Haan. Durch ein kaiserliches Dekret vom 17. Dezember 1811, mit dem die französische Gerichtsverfassung eingeführt wurde, erhielt Solingen zum 1. Januar 1812 ein Friedensgericht. Übergeordnet war dem Friedensgericht das Tribunal I. Klasse in Düsseldorf, höchste Instanz war der Appellationsgerichtshof für das Großherzogturn Berg in Düsseldorf.[1]

Einer der ersten Friedensrichter hieß Rheinhausen. Er wohnte in der Kölner Straße, das Gerichtslokal befand sich am Kirchplatz. Am Hause prangte ein großes Schild mit dem preußischen Adler; über der großen Eingangstür zum Sitzungssaal war die Waage der Gerechtigkeit angebracht. Donnerstags vormittags war Zivilsitzung. nachmittags tagte der Familienrat. Alle vier Wochen mittwochs trat das Polizeigericht für den ganzen Kanton, also Solingen, Dorp, Höhscheid, Merscheid, Wald und Gräfrath. zusammen. Einer der Gerichtsvollzieher, Hutstein, erschien noch im "Bonapart" (Dreispitz) zum Dienst.

In der Zivilsitzung wurde von jeder aufgerufenen Sache ein Silbergroschen' Aufruf erhoben.

Dem 1837 verstorbenen Richter Rheinhausen folgten die Richter Kaulen, Hartung, Paschen und seit 1849 der Friedensrichter Mathieu.[2]

Mit diesem Namen beginnt auch die Geschichte des Amtsgerichts Solingen. Denn der erste Amtsrichter war der frühere Friedensrichter Mathieu.

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[1] Solinger Tageblatt vom 28.9.1954

[2] Rheinische Post vom 31.7.1954