Mit dem Ziel, das Juristendeutsch transparenter zu machen, wendet sich das Recht von A - Z an die Bürgerinnen und Bürger. Es soll wesentliche Begriffe aus der Gerichtsorganisation, der Rechtsprechung und dem Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen allgemeinverständlich erläutern, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

 

Recht von A - Z externer Link
Inhalte des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen