Briefkasten

Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn für den Beginn oder das Ende einer Frist der Eingang des Schriftstücks bei Gericht maßgeblich ist.

 

Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die nach 24:00 Uhr eingeworfen werden, erhalten durch technische Maßnahmen den Eingangsstempel des Folgetages.

 

Der Nachtbriefkasten befindet sich auf der Goerdelerstr. 10, links neben dem Haupteingang.