Testament Quelle: Justiz NRW

Die Beurkundung eines Erbscheinsantrages, einer Erbausschlagungserklärung oder eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erfolgt nach vorheriger Vergabe eines Termins durch das Nachlassgericht.

So erhalten Sie einen Termin:

Bitte füllen Sie bitte das am Seitenende befindliche Antragsformular gut lesbar aus und senden es an das Amtsgerichts Solingen, Goerdelerstr. 10, 42651 Solingen oder per Fax an die Faxnummer 0212 2200 222.

Sie finden das Formular auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Aufgaben/Abteilungen/Nachlasssachen/Formulare sowie unter der Rubrik "Rechts-Infos/Formulare".

Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer an, damit ein Mitarbeiter der Nachlassabteilung sich zur Vereinbarung eines Termins mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

Bei Antragstellung ist die Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.

Die Mitarbeiter der Nachlassabteilung sind um die zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bemüht und rufen Sie schnellstmöglich an, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Bitte sehen Sie daher von telefonischen Sachstandsanfragen ab.