Der Ambulante Soziale Dienst (asD) der ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst die die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, Psychosoziale Prozessbegleitung und Zeugenbetreuung.

Der Ambulante Soziale Dienst der Justiz in Solingen ist zuständig für dem Amtsgerichtsbezirk Solingen.

Hier die Kontaktdaten:
Ambulante Soziale Dienst der Justiz NRW
Amtstor 1
42651 Solingen
Fon: 0212/ 22 48 50


Die vielfältigen Aufgaben werden von Sozialarbeiter/innen wahrgenommen. Sie alle haben ein Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik abgeschlossen. Die Fachbereiche des ambulanten Sozialen Dienstes greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein. Daneben wird der ambulante Soziale Dienst auch zugunsten der von Opfern tätig.
Wir leisten Beratung und Unterstützung bei vielfältigen Problemlagen, gleichwohl vermitteln wir konkrete Hilfsangebote.
Seit Anfang 2017 üben weitergebildete Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes auch im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung entsprechende Aufgabe aus.
Fachkräfte des aSD bilden sich in vielfältigen Bereichen weiter und bieten ihrerseits entsprechende Fortbildungsangebote oder Maßnahmen im jeweiligen Landgerichtsbezirk an.


Bewährungshilfe

Das Gericht kann Straftäter/innen, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurden, der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelfer/in unterstellen. Dies trifft auch auf Straftäter zu, die früher aus der Haft entlassen werden.
Ziel unserer Beratungs- und Betreuungsarbeit ist es, durch Hilfe zur Selbsthilfe, Rückfälle in delinquenten Verhalten möglichst zu verhindern. Durch Beratung und Betreuung sollen die Menschen befähigt werden ihr Leben eigenverantwortlich, und straffrei zu gestalten.
Zudem überwachen die Bewährungshelfer/innen die Erfüllung von Auflagen und Weisungen der Gerichte.

Führungsaufsicht

Der Fachbereich Führungsaufsicht betreut Verurteilte nach der Entlassung einer vollständig verbüßten Freiheits- oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme. Dies ist gerade bei einer ungünstigen Sozialprognose wichtig. Durch die im Vergleich zur Bewährungshilfe erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sollen negative Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Hierfür arbeiten die Fachkräfte im Bereich der Führungsaufsicht eng mit dem Aufsichtsführenden Gericht und anderen Institutionen, wie z.B. Maßregel- und Strafvollzug, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen sowie Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Die Führungsaufsichtsstelle liefert dem Gericht auch eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Anordnungen und Änderungen im Führungsaufsichtsverlauf.


Gerichtshilfe

Hauptaufgabe der Gerichtshilfe ist die Aufklärung der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Situationen der Beschuldigten, aber insbesondere auch der Opfer von Straftaten. Die Untersuchungen werden von der Staatsanwaltschaft, vom Strafgericht, der Strafvollstreckungsbehörde oder der Gnadenstelle beauftragt, um deren Entscheidungen unter sozialen Gesichtspunkten und mit wissenschaftlicher Expertise vorzubereiten. Die Gerichtshilfe führt zudem als unparteiische Vermittlerin den Täter-Opfer-Ausgleich durch und leistet somit einen Beitrag zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Auch vermittelt und überwacht sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ableistung gemeinnütziger Arbeit, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden.


Psychosoziale Prozessbegleitung

Sofern Sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet werden. Eine Beiordnung kommt in Betracht für minderjährige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten oder sonstige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten, wenn sie ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind.
Diese Begleitung stellt eine emotionale und psychologische Unterstützung dar und umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren sowohl vor, während und nach der Hauptverhandlung.
Psychosoziale Prozessbegleiter*innen bieten Informationen über den Ablauf und die Aufgaben der beteiligten Personen im Strafverfahren an, begleiten zu den Vernehmungen, betreuen während der Wartezeiten bei Polizei und Gericht und helfen bei der Bewältigung von Ängsten und möglichen Belastungen, die mit dem Strafverfahren verbunden sind.
Eine Psychosoziale Prozessbegleitung beinhaltet keine rechtliche Beratung und juristische Vertretung und kann eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der Opfer- und Zeugenberatung und -betreuung und der Nebenklagevertretung durch Rechtsanwälte/innen sein.