montags bis freitags 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags auch 13:30 Uhr - 14:30 Uhr
In Beratungshilfesachen wird vor Einreichung eines Antrages um telefonische Rücksprache unter der Rufnummer 0212 2200-0 gebeten.
In Nachlasssachen vereinbaren Sie bitte für die Erklärung einer Erbausschlagung oder für die Beantragung eines Erbscheins vorab einen Termin.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Für Kirchenaustritte können Sie gerne einen Online-Termin vereinbaren. Von telefonischen Anfragen wird gebeten abzusehen.
Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen ist uneingeschränkt möglich.
Außerhalb der oben genannten. Zeiten melden sie sich zur Teilnahme an öffentlichen Sitzungen, bei vereinbarten Terminen, zur Einsichtnahme im Handelsregister und Grundbuch sowie in begründeten Eilfällen bitte im Vorraum an bzw. klingeln (Klingel rechts neben der Außentür).
Wichtige Hinweise zum Eil- und Bereitschaftsdienst
An Wochenenden, Feiertagen und dienstfreien Tagen ist zur Bearbeitung dringender und unaufschiebbarer Angelegenheiten beim Amtsgericht Wuppertal ein zentralisierter Bereitschaftsdienst für den gesamten Landgerichtsbezirk Wuppertal eingerichtet.
An Samstagen können in der der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr beim Amtsgericht Wuppertal dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten, für die eine Entscheidung noch am Wochenende für erforderlich erachtet wird, zu Protokoll beantragt werden.
Während der üblichen Geschäftszeiten bleiben die einzelnen Gerichte für ihren Bezirk zuständig.
An Samstagen und an sonstigen dienstfreien Werktagen können in der Zeit von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr Rang wahrende Anträge auf Eintragung in das Grundbuch rechtswirksam bei dem Amtsgericht Solingen entgegen genommen werden.