Die Geschäftszeiten bei dem Amtsgericht Solingen umfassen an den Werktagen Montag bis Freitag die Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Publikumssprechzeiten finden wie folgt statt:
montags bis freitags 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich 13:30 Uhr - 14:30 Uhr
In Beratungshilfesachen wird vor Einreichung eines Antrages um telefonische Rücksprache unter der Rufnummer 0212 2200-0 gebeten.
In Nachlasssachen vereinbaren Sie bitte für die Erklärung einer Erbausschlagung oder für die Beantragung eines Erbscheins vorab einen Termin.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Für Kirchenaustritte können Sie gerne einen Online-Termin
vereinbaren. Von telefonischen Anfragen wird gebeten abzusehen.
Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen ist uneingeschränkt möglich.
Außerhalb der oben genannten. Zeiten melden sie sich zur Teilnahme an öffentlichen Sitzungen, bei vereinbarten Terminen, zur Einsichtnahme im Handelsregister und Grundbuch sowie in begründeten Eilfällen bitte im Vorraum an bzw. klingeln (Klingel rechts neben der Außentür).
Wichtige Hinweise zum Eil- und Bereitschaftsdienst
Zur Bearbeitung dringender und unaufschiebbarer Angelegenheiten ist beim Amtsgericht Wuppertal ein zentralisierter Bereitschaftsdienst für den gesamten Landgerichtsbezirk Wuppertal eingerichtet, zu dem auch das Amtsgericht Solingen gehört.
Der zentralisierte Bereitschaftsdienst ist zuständig:
- an den Werktagen Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr
- an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und den arbeitsfreien Werktagen Heiligabend, Silvester und Rosenmontag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
Während der üblichen Geschäftszeiten bleiben die einzelnen Gerichte für ihren Bezirk zuständig.
An Samstagen und an sonstigen dienstfreien Werktagen können in der Zeit von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr Rang wahrende Anträge auf Eintragung in das Grundbuch rechtswirksam bei dem Amtsgericht Solingen entgegen genommen werden.
