Bitte beachten Sie, dass für Kirchenaustritte bei dem Amtsgericht Solingen eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist. Die Vereinbarung eines Termins kann über die Online-Terminvereinbarung erfolgen.
Der Austritt erfolgt durch Erklärung entweder
- bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat oder
- bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form
Eine Austrittserklärung in einfacher Schriftform ist nicht möglich. Sie kann nur höchstpersönlich abgegeben werden, eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.