Bitte beachten Sie, dass für Kirchenaustritte bei dem Amtsgericht Solingen eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist. Die Vereinbarung eines Termins kann über die Online-Terminvereinbarung erfolgen.

Der Austritt erfolgt durch Erklärung entweder

- bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat oder
- bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form


Eine Austrittserklärung in einfacher Schriftform ist nicht möglich. Sie kann nur höchstpersönlich abgegeben werden, eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.

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