Die Beantragung eines Beratungshilfescheins kann schriftlich erfolgen.

Für eventuelle mündliche Anträge ist ebenfalls unter der Rufnummer 0212/2200-0 ein Termin zu vereinbaren.

Aus organisatorischen Gründen kann derzeit eine Antragstellung ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung nicht erfolgen.

Weitere Informationen zum diesem Thema finden Sie hier. Weiterleitung

Bitte reichen Sie Belege nicht im Original ein, sondern in Kopie.