Die Beantragung eines Beratungshilfescheins kann schriftlich erfolgen.

Vor der Stellung eines schriftlichen Antrags wird um telefonische Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 0212/2200-0 gebeten. Geben Sie dabei bitte an, dass es sich um einen neuen Antrag handelt, der bislang nicht bei Gericht eingereicht wurde. Sie werden sodann mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter verbunden. Durch die vorherige telefonische Besprechung soll auf eine brauchbare Antragstellung hingewirkt werden.

Für eventuelle mündliche Anträge ist ebenfalls unter der Rufnummer 0212/2200-0 ein Termin zu vereinbaren.

Aus organisatorischen Gründen kann derzeit eine Antragstellung ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung nicht erfolgen.

Weitere Informationen zum diesem Thema finden Sie hier. Weiterleitung