Für Antragsaufnahmen und Aufnahmen von Erklärungen ist ein Termin vorab schriftlich (auch per E-Mail) oder telefonisch zu vereinbaren.
Beratungshilfe | 0212 2200 0 | |
Besuchserlaubnisse | 0212 2200 0 | |
Eilige Anträge und sonstige Terminvereinbarungen | 0212 2200 0 | |
Kirchenaustritte | 0212 2200 0 | oder über die Online-Terminbuchung ![]() |
Rechtsantragstelle | 0212 2200 0 | RechtsantragsstelleAGSG@ag-solingen.nrw.de![]() |
Für alle unaufschiebbaren Anliegen, die zwingend der persönlichen Vorsprache bedürfen, ist – soweit möglich – vorab telefonisch oder per E-Mail an das Postfach RechtsantragsstelleAGSG@ag-solingen.nrw.de ein Termin zu vereinbaren. Bei Kontaktaufnahme via E-Mail geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten (vollständige Anschrift und Namen) und Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.
Es wird darum gebeten Anträge und Eingaben auf dem schriftlichen Weg (Post/Fax) zu übersenden.
Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise zu Nachlassangelegenheiten, Beratungshilfe und der Rechtsantragstelle.